Updates

Updates auf die aktuelle Version von schaden Plus

Hier erhalten Sie Ergänzungen und Änderungen, welche wir nach dem Veröffentlichen des Programms vorgenommen haben.

Ihre aktuelle Programmversion sehen Sie nach der Freischaltung in der unteren Statuszeile der Startmaske.

Sie können das Update direkt aus schaden Plus im Reiter Optionen über die Schaltfläche 'Update' starten. 

Änderungshistorie

Neuerungen in Version 1.16

  • Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) hat im Jahr 2022 Änderungen am RKÜB-Formular vorgenommen. Die Erfassung und die Ausdrucke 'Reparaturkosten-Übernahmebestätigung' und 'Glasschaden-Anzeige' wurden in schaden Plus entsprechend geändert. Alle bisher erfassten Datensätze werden im alten Format ausgedruckt und alle mit Version 1.16 neu erfassten Datensätze im neuen Format.
  • Die hinterlegte Liste der Hersteller- und Typenschlüssel vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurde aktualisiert. 

Neuerungen in Version 1.15

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.07.2018 (Az. 274/17) aus dem Sachverständigenbereich hat eine Überarbeitung auch des Formulars "Reparaturkosten-Übernahmebestätigung" des Kraftfahrzeuggewerbes erforderlich gemacht.

Unter Ziffer "B.2 Abtretung erfüllungshalber" des RKÜB-Formulars ist geregelt, dass trotz erfolgter Abtretung der Schadensersatzansprüche durch den Kunden an den Kfz-Betrieb dieser die Ansprüche gleichwohl gegen den Kunden geltend machen kann, wenn und soweit der regulierungspflichtige Versicherer keine Zahlung oder nur eine Teilzahlung geleistet hat. Genau hierin sieht der Bundesgerichtshof eine Benachteiligung, da für den Fall der Inanspruchnahme des Kunden dieser keinen Anspruch mehr gegen den regulierungspflichtigen Versicherer hat, wenn und soweit nicht eine Rückabtretung erfolgt. Es fehlt also an einer Formulierung für die Rückabtretung des Anspruches von dem Kfz-Betrieb an den Kunden.

Diese Kritik haben wir zum Anlass genommen, um das Formular unter Ziffer "B.2 Abtretung erfüllungshalber" am Ende um einen Satz zu ergänzen, der wie folgt lautet:

"Eine Inanspruchnahme meinerseits erfolgt nur Zug um Zug gegen Rückabtretung der noch offenen Forderung bzw. Forderungen."

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