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Auf dieser Seite bieten wir Ihnen Wissenswertes zu autoglas Plus.
Die Reparaturkosten-Übernahmebestätigung
Da es sich bei der Abtretung erfüllungshalber um einen Vertrag handelt, müssen sowohl der Geschädigte (Kunde) aber auch die Werkstatt die Abtretung erfüllungshalber unterzeichnen.
Die Reparaturkosten-Übernahmebestätigung - wie sie vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und vom Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik unverbindlich empfohlen wird - hat sich seit mehr als 50 Jahren etabliert. Sie hat einen hohen Wiedererkennungswert auch bei den Versicherern, da sie sich seit Anbeginn inhaltlich und von der Aufmachung her kaum verändert hat. Dies soll auch so beibehalten werden. Mit Hilfe der Reparaturkosten-Übernahmebestätigung erhält der Reparaturbetrieb so zeitnah wie möglich von der leistungsverpflichteten Versicherung eine Bestätigung hinsichtlich ihrer Eintrittspflichtigkeit und in der Regel auch über die Schadenquote bzw. die Höhe des Regulierungsbetrages. Der Reparaturbetrieb kann also schnell erkennen, wie er die weitere Schadenbearbeitung - insbesondere im Verhältnis zum Kunden - organisieren muss.
Teil A enthält Angaben zu Namen und Anschrift des Halters des beschädigten Fahrzeugs, zu seinen Kontaktdaten, zur Versicherung bei der der Halter des beschädigten Fahrzeugs versichert ist sowie Angaben zum Vorliegen einer Kaskoversicherung nebst etwaiger Selbstbeteiligung. Auch Angaben zum beschädigten Fahrzeug werden unter A aufgenommen. Zusätzlich kann dort durch Ankreuzen vermerkt werden, ob bereits ein Sachverständiger beauftragt wurde und ob der Geschädigte vorsteuerabzugsberechtigt ist. Im Falle eines Haftpflichtschadens sind auch Namen und Anschrift sowie weitere Kontaktdaten des Unfallgegners einzutragen.
In Teil C bestätigt dann der Kraftfahrtversicherer inwieweit eine Haftung besteht, ob er weitere Unterlagen benötigt und ob er eine Reparaturfreigabe erteilt.
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.07.2018 (Az. 274/17) aus dem Sachverständigenbereich hat eine Überarbeitung auch des Formulars "Reparaturkosten-Übernahmebestätigung" des Kraftfahrzeuggewerbes erforderlich gemacht.
Unter Ziffer "B.2 Abtretung erfüllungshalber" des RKÜB-Formulars ist geregelt, dass trotz erfolgter Abtretung der Schadensersatzansprüche durch den Kunden an den Kfz-Betrieb dieser die Ansprüche gleichwohl gegen den Kunden geltend machen kann, wenn und soweit der regulierungspflichtige Versicherer keine Zahlung oder nur eine Teilzahlung geleistet hat. Genau hierin sieht der Bundesgerichtshof eine Benachteiligung, da für den Fall der Inanspruchnahme des Kunden dieser keinen Anspruch mehr gegen den regulierungspflichtigen Versicherer hat, wenn und soweit nicht eine Rückabtretung erfolgt. Es fehlt also an einer Formulierung für die Rückabtretung des Anspruches von dem Kfz-Betrieb an den Kunden.
Diese Kritik haben wir zum Anlass genommen, um das Formular unter Ziffer "B.2 Abtretung erfüllungshalber" am Ende um einen Satz zu ergänzen, der wie folgt lautet:
"Eine Inanspruchnahme meinerseits erfolgt nur Zug um Zug gegen Rückabtretung der noch offenen Forderung bzw. Forderungen."
Mit schaden Plus sowie SilverDAT inside steht die neue RKÜB elektronisch ausfüllbar zur Verfügung.
Lesen Sie hierzu das Merkblatt Die neue Reparaturkosten-Übernahmebestätigung.
autoglas plus Partner: Meisterwerkstatt + Innungsfachbetrieb
Die Qualitätskriterien und Reparaturbedingungen finden Sie hier als
PDF-Dokument.
Glasinstandsetzung/Steinschlaginstandsetzung
Bei der Schadenart autoglas Plus werden die Arbeitswerte (AW) für die Steinschlaginstandsetzung an Verbundglasscheiben entsprechend der Resolution "Glasinstandsetzung/Steinschlaginstandsetzung an Verbundglasscheiben" von der "Deutsche Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung" angewendet. Das entsprechende Dokument können Sie von der Internetseite des KTI herunterladen.

DIN EN ISO 9001 zertifiziert